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Mitgliedschaft

Gemäß unserer Vereinssatzung unterscheiden wir zwischen ordentlichen (bzw. aktiven) Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand des Vereins schriftlich zu beantragen. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung von Beiträgen.

Ordentliche (bzw. aktive) Mitglieder sind natürliche Personen, die an der regelmäßigen Probenarbeit sowie an Konzertauftritten als Sängerinnen und Sänger teilnehmen.

Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die mit ihrer Mitgliedschaft die Ziele des Vereins unterstützen.

Zu Ehrenmitgliedern können durch die Mitgliederversammlung natürliche Personen ernannt werden, die sich in besonderem Maße um die Entwicklung des Chores verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden.

Antrag auf aktive Mitgliedschaft
Antrag auf fördernde Mitliedschaft